DKSB Projekt StimmRecht!
  • Projekt
    • Wir über uns
    • Die junge Stimme in Niederschachsen
    • Landestreffen
    • Beteiligung in Niedersächsischen Kommunen
    • Archiv
    • Aktuelles
  • Kinder & Jugendliche
    • Was ist Beteiligung in der Kommune?
    • Gibt es ein Recht auf Beteiligung in der Kommune?
    • Argumente
  • Fachkräfte / Politik / Verwaltung
    • Was ist Beteiligung in der Kommune?
    • Gibt es ein Recht auf Beteiligung in der Kommune?
    • Argumente
  • Infos über Beteiligung
    • Definition
    • Formen
    • Stufen der Beteiligung
    • Rechtliche Grundlagen
    • Links
    • Literatur
    • Methoden & Materialien
  • Kontakt
  • Projekt
    • Wir über uns
    • Die junge Stimme in Niederschachsen
    • Landestreffen
    • Beteiligung in Niedersächsischen Kommunen
    • Archiv
    • Aktuelles
  • Kinder & Jugendliche
    • Was ist Beteiligung in der Kommune?
    • Gibt es ein Recht auf Beteiligung in der Kommune?
    • Argumente
  • Fachkräfte / Politik / Verwaltung
    • Was ist Beteiligung in der Kommune?
    • Gibt es ein Recht auf Beteiligung in der Kommune?
    • Argumente
  • Infos über Beteiligung
    • Definition
    • Formen
    • Stufen der Beteiligung
    • Rechtliche Grundlagen
    • Links
    • Literatur
    • Methoden & Materialien
  • Kontakt
StartseiteInfos über BeteiligungRechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, beteiligt zu werden. Das ist in mehreren rechtlichen Bestimmungen festgeschrieben.“

Völkerrecht: UNKRK

Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens
„(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsfragen entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.“

Europäische Union: Charta der Grundrechte der europäischen Union

Artikel 24: Rechte des Kindes
„(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in eine ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.“

Deutsches Recht: Kinder- und Jugendhilfe

§ 8 SGB VIII
„(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (...) Im § 11 Abs. 1 heißt es darüber hinaus: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

§ 36 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
„Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. “

Baugesetzbuch

§ 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
„(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.“



© 2023 DKSB Projekt StimmRecht!
drucken
  • DKSB Landesverband Niedersachsen e.V.
  • Escherstraße 23
  • 30159 Hannover


  • Telefon: (0511) 44 40 75
  • Telefax: (0511) 44 40 77
  • E-Mail: info@dksb-nds.de
 Impressum / Rechtliche Hinweise     Sitemap     Datenschutz     Cookie-Einstellungen