
Gibt es ein Recht auf Beteiligung in der Kommune?
Ja, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schreibt in § 36 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Allerdings ist keine genaue Umsetzung und Ausübung vorgeschrieben.
§ 36 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
„Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Die Regelung macht aber deutlich, dass eure Beteiligung nicht nur auf einem Gefallen der in der Kommune Verantwortlichen basiert, sondern dass es ihre Aufgabe ist euch zu beteiligen.